Immobilienkäufer

Immobilienkäufer sollten vor dem Unterzeichen des notariellen Immobilienkaufvertrages einige wichtige Punkte beachten:

 

  • Zunächst sollten Immobilienkäufer den Energieausweis einsehen, denn aus diesem können Immobilienkäufer ersehen, wie der Energieverbrauch der gekauften Immobilie ist.

Auch sind dort Sanierungsempfehlungen enthalten.

Wenn die gekaufte Immobilie nach dem 01.02.2020 gebaut wurde, sollten Immobilienkäufer sich informieren, ob und welche energetischen Sanierungen Pflicht sind.

 

  • Dann sollten Immobilienkäufer in das Grundbuch schauen. Dort steht drin, wo genau das Grundstück liegt, welche Größe es hat und welche Baulasten oder Baubeschränkungen für das Grundstück gelten.

 

  • Als nächstes sollten Immobilienkäufer den Bebauungsplan auf mögliche Beschränkungen beim Aus- oder Umbau prüfen, sowie in Erfahrung bringen, ob das Grundstück womöglich mit Altlasten – Chemikalien, Giften oder gar Bomben – belastet ist.

Immobilienverkäufer

Für Immobilienverkäufer gelten rechtlich auch Pflichten:

  • Immobilienverkäufer sind rechtlich dazu verpflichtet einen Energieausweis beim Verkauf vorzulegen.

 

  • Weiter empfiehlt es sich einen Grundbuchauszug zur Hand zu haben; der Immobilienverkäufer hat zwar keine Pflicht einen solchen beim Verkauf vorzulegen, dies beschleunigt aber regelmäßig den Verkauf.

 

  • Der Immobilienverkäufer darf dem Immobilienkäufer nicht nur die Vorteile nennen, sondern muss mit offenen Karten spielen und auch alle Nachteile auf den Tisch leben, also die Mängel des Grundstücks und der Gebäude offenlegen.

Der Immobilienverkäufer muss beispielsweise über Bodenaltlasten, die ihm bekannt sind, aufklären oder auf Schimmel, der sich in Gebäuden befand, hinweisen. Wenn der Immobilienverkäufer dies nicht macht, läuft er Gefahr, dass der Immobilienkäufer die so arglistig verschwiegenen Mängel für eine Anfechtung oder Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag einzuwenden.

 

  • Bei Einigkeit zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer sind die wichtigsten Punkte im Immobilienkaufvertrag, der vor einem Notar beurkundet werden muss, zu regeln. Als Pflichtinhalt ist die genaue Bezeichnung der Immobilie, die Beschaffenheit, der Kaufpreis und die Namentliche Nennung von Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer vorgesehen. Auch eine Grundschuld (z.B. für eine Bank) sollte im notariellen Kaufvertrag behandelt werden und ob der Immobilienkäufer diese vom Immobilienverkäufer übernimmt.