Wer sein Wohngrundstück durch eine Hecke, einen Zaun oder die Lage hinter dem Haus vor fremden Blicken schützt, muss detaillierte Einblicke aus der Luft nicht ohne Weiteres hinnehmen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 24. September 2026, Aktenzeichen 2-03 O 388/25, einem Grundstücksbewohner einen Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung konkreter dreidimensionaler Darstellungen seines […]