Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine moderne Alternative für Immobilieneigentümer zum klassischen Immobilienverkauf, die zu einem schnellen Vertragsabschluss und einem hohen Verkaufserlös führen kann.

Beim Bieterverfahren bilden die Kaufinteressenten den Kaufpreis der Immobilie.

Die Kaufinteressenten geben bei dieser Verkaufsvariante ein Kaufangebot ab.

Der Immobilieneigentümer kann als unterste Grenze ein Mindestbetrag ansetzen.

Regelmäßig entstehen dabei durch eine große Anzahl von Kaufinteressenten eine Wettbewerbssituation und der Kaufpreis steigt.

Das Bieterverfahren beginnt mit der Vermarktung der Immobilie in einer Anzeige und endet mit der Ermittlung des Höchstgebotes, das innerhalb einer festlegten Frist abgegeben worden ist.

Ablauf:
• der Immobilienvermittler erstellt ein Immobilieninserat auf möglichst vielen Immobilienportalen, um eine möglichst große Anzahl von Kaufinteressenten aufmerksam zu machen.
• Immobilienbesichtigungen finden beim Bieterverfahren oft in einer offenen Besichtigung statt, bei der innerhalb eines Zeitfensters kommen kann, wer möchte oder es finden Sammelbesichtigungen statt; teilweise finden jedoch auch Einzelbesichtigungen statt.
• beim Kaufinteresse für die Immobilie geben die Kaufinteressenten innerhalb einer festlegten Frist das jeweilige verbindliche Gebot ab und müssen sich oftmals eine verbindliche Finanzierung vorlegen und sich vorvertraglich binden im Falle des Höchstgebots innerhalb von 2-4 Wochen einen notariellen Kaufvertrag über die Immobilie zu schließen.
• der Immobilienvermittler kann die Kaufinteressenten bei diesem Verfahren darüber informieren, ob sie bislang Höchstbietender sind oder an welcher Position sie derzeit stehen.
• der Immobilienvermittler wertet am Ende der Gebotsfrist die Kaufangebote aus und informiert den Höchstbietenden

Geeignete Fälle:
• wenn der Immobilieneigentümer einen schnellen Immobilienverkauf beabsichtigt
• die Immobilienbewertung schwer ist aufgrund von Sanierungsstau
• beliebte Immobilie mit sehr großer Nachfrage, die durch eine klassische Veräußerung nicht abzuwickeln ist
• der Immobilienverkauf auf klassischem Weg über lange Zeit nicht funktionierte

Probleme:
• bestehendes Risiko, dass der Kaufinteressent sein Angebot zurücknimmt und der Immobilienverkauf deshalb nicht zustande kommt
• Kaufinteressenten lehnen das Bieterverfahren wegen der Wettbewerbssituation ab und nehmen deshalb nicht teil

Unterschied zu Auktion oder Zwangsversteigerung:
• auch wenn durch Immobilienvermittler oft der Eindruck vermittelt wird, ist ein Gebot im Bieterverfahren nicht bindend; ein verbindlicher Kaufvertrag wird erst beim Notar geschlossen; zwar kann im Vorfeld eine Vereinbarung getroffen werde, die die Absicht des Immobilienkaufs festhält und auch Schadensersatz im Falle des Nichtabschlusses nach sich ziehen; aber verbindlich ist das Bieterverfahren dennoch nicht; bei der Auktion oder der Zwangsversteigerung hingegen ist das abgegebene Gebot bindend
• auch Immobilieneigentümer können einen Höchstbietenden ablehnen, weil die Person oder das Vorhaben nicht begrüßt werden
• Immobilieneigentümer können auch insgesamt alle Gebote ablehnen, wenn diese zu weit vom Immobilienwert entfernt liegen und insgesamt zu niedrig sind