Maklerrecht

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. hilft Ihnen in Bezug auf den Immobilienmakler in folgenden Bereichen:

als Verkäufer:

  • Sie haben einen Makler beauftragt und sind mit dessen Arbeit unzufrieden?
  • Sie haben ein Haus mit einem Makler gekauft / verkauft und sind nun Schadensersatzansprüchen durch die Gegenseite ausgesetzt?
  • Der Makler hat im Exposé unrichtige und unvollständige Angaben gemacht?
  • Sie wollen einen Makler haftbar machen?
  • Sie sind mit der Höhe der Maklerprovision nicht einverstanden?

als Käufer:

  • Der Makler hat im Exposé unrichtige und unvollständige Angaben gemacht?
  • Sie bestreitet, dass ein Immobilienkaufvertrag über den Makler abgewickelt wurde?
  • Sie wollen einen Makler haftbar machen?
  • Sie sind mit der Höhe der Maklerprovision nicht einverstanden?

als Makler:

  • Ihr Kunde zahlt die Provision nicht, trotz Vermittlung eines Immobilienkaufvertrages oder dem Nachweis zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags?
  • Sie haben einen Alleinauftrag / Exklusivauftrag vom Verkäufer und dieser bietet die Immobilie auch selbst an, oder ein anderer Makler bietet die Immobilie ebenfalls an?
  • Ihr Kunde bestreitet die Höhe der Provision?
  • Käufer oder Verkäufer wollen Sie haftbar machen?

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. war selbst 10 Jahre als Immobilienmakler tätig und ist bis heute juristisch in der Immobilienbranche tätig und ein Spezialist im Immobilienmaklerrecht!