Maklerrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. hilft Ihnen in Bezug auf den Immobilienmakler in folgenden Bereichen:
als Verkäufer:
- Sie haben einen Makler beauftragt und sind mit dessen Arbeit unzufrieden?
- Sie haben ein Haus mit einem Makler gekauft / verkauft und sind nun Schadensersatzansprüchen durch die Gegenseite ausgesetzt?
- Der Makler hat im Exposé unrichtige und unvollständige Angaben gemacht?
- Sie wollen einen Makler haftbar machen?
- Sie sind mit der Höhe der Maklerprovision nicht einverstanden?
als Käufer:
- Der Makler hat im Exposé unrichtige und unvollständige Angaben gemacht?
- Sie bestreitet, dass ein Immobilienkaufvertrag über den Makler abgewickelt wurde?
- Sie wollen einen Makler haftbar machen?
- Sie sind mit der Höhe der Maklerprovision nicht einverstanden?
als Makler:
- Ihr Kunde zahlt die Provision nicht, trotz Vermittlung eines Immobilienkaufvertrages oder dem Nachweis zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrags?
- Sie haben einen Alleinauftrag / Exklusivauftrag vom Verkäufer und dieser bietet die Immobilie auch selbst an, oder ein anderer Makler bietet die Immobilie ebenfalls an?
- Ihr Kunde bestreitet die Höhe der Provision?
- Käufer oder Verkäufer wollen Sie haftbar machen?
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. war selbst 10 Jahre als Immobilienmakler tätig und ist bis heute juristisch in der Immobilienbranche tätig und ein Spezialist im Immobilienmaklerrecht!