Öffentliches Baurecht

Wenn Sie mit der Baubehörde „Probleme“ in folgenden Bereichen des öffentlichen Baurechts haben, nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf:

als Bauherr:

  • Nichterteilung / Versagung der Baugenehmigung
  • Anordnung eines Baustopp
  • Anordnung einer Nutzungsuntersagung
  • die von Ihnen gewünschte Dachform, Dachneigung, Dachausrichtung werden nicht bewilligt
  • Sie haben Probleme mit dem Denkmalschutz oder der Denkmalpflege
  • Sie halten die festgesetze Anzahl von Stellplätze für zu hoch
  • Sie haben Probleme mit der Erschließung
  • Sie haben Probleme rund um das Wegerecht / Straßenrecht,
  • Sie begehren einen Bauvorbescheid
  • Sie wollen im Außenbereich ein privilegiertes Vorhaben bauen
  • die Behörde hält Ihnen die Entstehung einer Splittersiedlung entgegen
  • Sie wollen einen Werbemast / ein Werbeschild errichten
  • Sie wollen Außengastronomie betreiben

als Nachbar:

  • Sie sind mit dem Bau auf dem Nachbargrundstück nicht einverstanden
  • Sie bemerken Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück und bezweifeln eine Baugenehmigung
  • Ihr Nachbar baut nicht entsprechend der Baugenehmigung
  • Ihr Nachbar baut nicht entsprechend dem Bebauungsplan
  • Ihr Nachbar baut unter Verstoß gegen den Flächennutzungsplan
  • Ihr Nachbar baut unter Verstoß gegen Abstandsflächen oder dem Brandschutz
  • Ihr Nachbar errichtet einen „Schwarzbau“ (ohne Baugenehmigung)
  • ein genehmigungsfreies Bauvorhaben des Nachbarn beeinträchtigt Sie

als Gebiets-Anwohner:

  • Ihre Belange im Planfeststellungsverfahren werden nicht berücksichtigt