Öffentliches Baurecht
Wenn Sie mit der Baubehörde „Probleme“ in folgenden Bereichen des öffentlichen Baurechts haben, nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf:
als Bauherr:
- Nichterteilung / Versagung der Baugenehmigung
- Anordnung eines Baustopp
- Anordnung einer Nutzungsuntersagung
- die von Ihnen gewünschte Dachform, Dachneigung, Dachausrichtung werden nicht bewilligt
- Sie haben Probleme mit dem Denkmalschutz oder der Denkmalpflege
- Sie halten die festgesetze Anzahl von Stellplätze für zu hoch
- Sie haben Probleme mit der Erschließung
- Sie haben Probleme rund um das Wegerecht / Straßenrecht,
- Sie begehren einen Bauvorbescheid
- Sie wollen im Außenbereich ein privilegiertes Vorhaben bauen
- die Behörde hält Ihnen die Entstehung einer Splittersiedlung entgegen
- Sie wollen einen Werbemast / ein Werbeschild errichten
- Sie wollen Außengastronomie betreiben
als Nachbar:
- Sie sind mit dem Bau auf dem Nachbargrundstück nicht einverstanden
- Sie bemerken Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück und bezweifeln eine Baugenehmigung
- Ihr Nachbar baut nicht entsprechend der Baugenehmigung
- Ihr Nachbar baut nicht entsprechend dem Bebauungsplan
- Ihr Nachbar baut unter Verstoß gegen den Flächennutzungsplan
- Ihr Nachbar baut unter Verstoß gegen Abstandsflächen oder dem Brandschutz
- Ihr Nachbar errichtet einen „Schwarzbau“ (ohne Baugenehmigung)
- ein genehmigungsfreies Bauvorhaben des Nachbarn beeinträchtigt Sie
als Gebiets-Anwohner:
- Ihre Belange im Planfeststellungsverfahren werden nicht berücksichtigt