Privates Baurecht

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. hilft Ihnen bei Ihrem Bauprojekt / Bauvorhaben beispielhaft in folgenden Bereichen:

  • Sie sind als Bauherr oder Bauunternehmen mit Pfusch am Bau und gravierenden Baumängeln belastet
  • Als Bauherr oder Bauunternehmen haben Sie ein Problem mit der Begleichung der Werklohnforderung
  • Als Bauherr oder Bauunternehmen wird die Abnahme nicht erklärt
  • Sie fordern als Bauherr Mangelbeseitigung
  • Sie möchten als Hauskäufer / Grundstückskäufer vom Kauf zurücktreten, weil Sie sich arglistig getäuscht fühlen?
  • Sie wollen sich als Hausverkäufer / Grundstücksverkäufer gegen einen Rücktritt vom Kaufvertrag aufstellen?

HIER geht es zur Sonderseite zur Haftung des Verkäufers bei Immobilien-Mängeln