Selbstauskunft

In der Regel verlangen Vermieter von den Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft. Es handelt sich um einen Fragebogen, den der Vermieter dem Mietinteressenten vor Mietvertragsabschluss vorlegt.

Der Vermieter will sich hierdurch einen Überblick verschaffen, ob der Mietinteressent seinen Vorstellungen entspricht und in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Mietzahlung, zu erfüllen.

Die Mieterselbstauskunft beinhaltet außer dem bisher erwähnten Inhalt auch mieterspezifische Fragen nach etwaigen Mietrückständen, Räumungsklagen, Zwangsvollstreckungen, abgegebenen Versicherungen an Eides statt oder Haftstrafen.

Von Interesse ist für einen Vermieter auch, ob der Mieter Musikinstrumente spielt und Haustiere mitbringt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte im April 2014 fest, dass auch Fragen nach Person und Anschrift des Vorvermieters, der Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses und nach der Erfüllung der dortigen mietvertraglichen Pflichten zulässig sind, da diese Fragen – ebenso wie Fragen nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mietinteressenten – geeignet seien, sich über die Bonität und die Zuverlässigkeit des Mietinteressenten ein Bild zu verschaffen.

Solche Fragen des neuen Vermieters betreffen nicht den Bereich der persönlichen oder intimen Lebensführung des Mietinteressenten und müssen folglich wahrheitsgemäß beantwortet werden.

 

Quelle: Wikipedia