Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit einem heute verkündeten Urteil ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, mit dem ein Erschließungsbeitragsbescheid mangels einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für rechtswidrig gehalten und aus diesem Grund aufgehoben worden war. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer aus Bremerhaven, der sich gegen einen Bescheid gewandt hatte, mit dem ihm gegenüber Erschließungsbeiträge in Höhe von rund 14.000 Euro festgesetzt worden waren.
Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung legte die Stadt Bremerhaven die von dem Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung ein. Mit dem heute verkündeten Urteil schloss sich das Oberverwaltungsgericht der Auffassung des Verwaltungsgerichts an und wies die Berufung der Beklagten zurück. Die Erschließungsbeitragssatzung von Bremerhaven sei unwirksam, weil sie nicht ordnungsgemäß im Amtsblatt verkündet worden sei. Ortsgesetze nach dem Baugesetzbuch, zu denen die Erschließungsbeitragssatzung zähle, seien nach dem Bremischen Verkündungsgesetz für Stadtgemeinde Bremerhaven vom Magistrat im Amtsblatt bekannt zu machen. Dies sei vorliegend nicht erfolgt. Stattdessen sei die Satzung im Gesetzblatt
verkündet worden.
Quelle: Pressemitteilung des OVG Bremen / Bremerhaven