Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit Urteil vom 19.02.2026 zum Aktenzeichen 7 O 324/25 entschieden, dass derjenige, der für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassensollte . Denn kommt das Grundstück in andere Hände, bindet eine schlichte Vereinbarung […]