Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteilen vom 04.12.2025 zu den Aktenzeichen 5 K 2074/25 (Essen), 5 K 3234/25 (Bochum), 5 K 3699/25 (Dortmund), 5 K 5238/25 (Gelsenkirchen) entschieden, dass die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz […]