Wer bauliche Anlagen ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet oder nutzt, begeht eine formelle Illegalität. Nach § 82 Abs. 1 Satz 2 HBO darf die Bauaufsichtsbehörde in diesem Fall die Nutzung der Anlage untersagen. Die Rechtsprechung stellt klar, dass allein die fehlende Genehmigung – unabhängig von der Intensität der Nutzung – regelmäßig ausreicht, um ein Nutzungsverbot zu rechtfertigen. Dadurch soll […]