Das Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Hinweisbeschluss vom 02.05.2019 zum Aktenzeichen 2 U 1482/18 ausgeführt, dass ein Makler seinen Anspruch auf Maklerlohn verliert, wenn er den Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch tätigt. Aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz ergibt sich: Der […]