Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 4. Juni 2024 zum Aktenzeichen 1 K 883/23.KO entschieden, dass die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Polch unwirksam ist. Sie kann der Errichtung einer Plakatanschlagtafel daher nicht entgegengehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 15/2024 vom 13.06.2024 ergibt sich: Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, […]