Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21.2.2025 zum Aktenzeichen 2 U 63/24 entschieden, dass die Vermietung von Zimmerkontingenten an eine Kommune zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes überschreitet. Dies gilt jedenfalls, solange hiermit keine übermäßige Abnutzung oder sonstige Beeinträchtigung für den Verpächter verbunden ist, die […]