Wird die vollständige Beseitigung eines unzulässigen Zauns behördlich angeordnet, reichen halbe Maßnahmen nicht aus. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 30.01.2026 (Az. 7 B 1441/25) entschieden, dass Grundstückseigentümer Zwangsgelder hinnehmen müssen, wenn sie einen beanstandeten Stabmattenzaun entgegen einer Ordnungsverfügung nur unvollständig entfernen. Bereits das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag gegen die Zwangsgeldbescheide […]