Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.08.2022 zum Aktenzeichen VIII ZR 132/20 entschieden, dass § 548 Abs. 1 BGB für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung enthält, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache […]