Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 06.04.2022 zum Aktenzeichen 4 O 208/21 entschieden, dass der Käufer eines Grundstücks den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten kann, wenn ihm der Verkäufer in wesentlichen Punkten falsche Versprechungen gemacht hat. In diesem Fall verliert auch die Immobilienmaklerin ihren Anspruch auf die Maklercourtage, und zwar auch dann, wenn sie nichts […]