Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 30.05.2018 zum Aktenzeichen 3 K 1073/18 in dem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC vertretenen Verfahren entschieden, dass ein Nachbar, der von der Bauordnungsbehörde ein öffentlich-rechtliches Einschreiten gegen den Schwarzbau eines Nachbarn begehrt, nach § 65 Abs. 1 VwGO einen Anspruch auf Beiladung hat. […]