Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. Juni 2019 zum Aktenzeichen V ZR 254/17 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der gemeinschaftlichen Wohnungseigentümer, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 80/2019 vom […]