Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23.10.2024 zum Aktenzeichen VIII ZR 106/23 erneut entschieden, dass eine Ausgleichzahlung von Mietschulden innerhalb der Schonfrist nicht automatisch die hilfsweise ordentliche Kündigung verhindert. Die Vermieterin hatte die Mieter aufgefordert, ausstehende Mietbeträge für Oktober 2019, Januar 2020 und Mai 2021 zu begleichen. Nachdem die Bewohner mehrmals schriftlich dazu aufgefordert wurden, […]