Das Amtsgericht Hannover hat mit Urteil vom 04.05.2020 zum Aktenzeichen 474 C 13200/19 entschieden, dass ein Mieter, der sogenannte Polenböller, welche er zusätzlich mit Glasscherben ummantelt hatte, in der von ihm bewohnten Wohnung lagerte, die Wohnung räumen muss. Aus der Pressemitteilung des AG Hannover vom 06.07.2020 ergibt sich: Nach den Feststellungen des Amtsgerichts bewohnt der […]