Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 29. Juli 2025 zum Aktenzeichen 7 A 10919/24.OVG entschieden, dass die Klage des Eigentümers einer Privatstraße in Zweibrücken auf Feststellung, dass es sich bei der Verkehrsfläche nicht um einen tatsächlich-öffentlichen Weg handelt, der von der Allgemeinheit genutzt werden kann, keinen Erfolg hat. Aus der Pressemitteilung des OVG RP […]