In einem aktuellen Urteil (vom 27.03.2017 zum Aktenzeichen 22 U 82/16) hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) entschieden, dass Hauskäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können, wenn das Haus nicht wie angegeben erbaut wurde, sondern schon zwei Jahre älter ist. Im konkreten Fall wurde im notariellen Kaufvertrag angegeben, dass das Haus auf dem Grundstück im […]