Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 05.01.2026 zum Aktenzeichen 222 C 2/26 den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Aus der Pressemitteilung des AG München Nr. 04 vom 02.02.2026 ergibt sich: Die Antragsgegnerin, ein Bauunternehmen, war beauftragt, das Dach eines Gebäudes in München für eine energetische Sanierung zu vermessen. Das Bauunternehmen plante hierzu eine Drohne einzusetzen. Am […]