Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 2. März 2023 zum Aktenzeichen V ZB 64/21 entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, stets pfändbar ist und bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers von dem Insolvenzverwalter gelöscht werden kann. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 062/2023 vom 05.04.2023 ergibt sich: Sachverhalt: Der Beteiligte zu 1 war […]