Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.07.2022 zum Aktenzeichen 940 OWi 862 Js 44556/21 entschieden, dass auch ein nichtgewerblich tätiger Privatinvestor, der erstmals mit der Wohnraumvermietung zu tun hat, besondere Sorgfaltspflichten bei der Bemessung des Mietpreises treffen. Aus der Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main vom 30.09.2022 ergibt sich: Nach den Feststellungen […]