Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.05.2020 zum Aktenzeichen 19 K 520.17 entschieden, dass das mit 4.000 Quadratmeter geplante größte Bordell Deutschlands in Berlin-Charlottenburg zulässig ist. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 30/2020 vom 02.06.2020 ergibt sich: Die Klägerin, eine Immobiliengesellschaft, wendet sich gegen zwei Bauvorbescheide, mit denen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bordells […]