Eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht vor, dass Windenergieanlagen nachts nur noch bei Bedarf blinken sollen, um Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern – nämlich dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Newsletter Bundesregierung aktuell v. 10.01.2020 Mit dem eingeschränkten Blinken der Windräder will die Bundesregierung die Akzeptanz in der Bevölkerung für den […]