Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit Beschluss vom 22.11.2019 zum Aktenzeichen 1 A 10554/19 entschieden, dass die in Erweiterung des ursprünglichen Nutzungskonzepts genehmigten acht Veranstaltungen pro Jahr in der Mehrzweckhalle in Mudersbach, die erst um 24:00 Uhr bzw. 3:00 Uhr nachts enden, keine unzumutbaren Lärmbelastungen für die in einem allgemeinen Wohngebiet lebenden Nachbarn verursachen. […]