Das Amtsgericht Waiblingen hat mit Urteil vom 15.01.2019 zum Aktenzeichen 9 C 1106/18 entschieden, dass es dem Vermieter obliegt, die vorgebrachten Gründe für eine Eigenbedarfskündigung zu beweisen, wenn diese nachträglich wegfallen. Aus der Pressemitteilung des DAV MietR 12/2019 vom 15.10.2019 ergibt sich: Im vorliegenden Fall war es dazu gekommen, dass die Vermieterin tatsächlich nicht in […]