Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 20.11.2019 zum Aktenzeichen 1 ME 117/19 entschieden, dass das sogenannte Baulos 2, ein sechsstöckiges Geschäftshaus, am Neumarkt in Osnabrück errichtet werden darf. Aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg Nr. 40/2019 vom 20.11.2019 ergibt sich: Das angegriffene Bauvorhaben besteht in der Errichtung eines sechsstöckigen Geschäftshauses auf einem bislang zur […]