Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht biete jede Menge Streitpunkte. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. ist im Nachbarschaftsrecht in folgenden Problemfeldern für Sie tätig

  • Lärm
  • Geruch / Gestank
  • Grundstücksgrenzen, Baugrenzen, Grenzbäume, Grenzstein, Grenzabstände, Grenzbebauung
  • Überhang (Wurzeln, Bäume)
  • Überbau
  • Wegerecht, Notwegerecht

Das Nachbarschaftsrecht hat regelmäßig Berühungspunkte mit dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das Nachbarschaftsrecht ist von nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnissen und daher vom Grundsatz wechselseitiger Rücksichtnahme geprägt. Die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den nachbarrechtlichen Landesgesetzen, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten, konkretisiert.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn zu finden.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Nachbarschaftsrecht:

Jedermann weiß: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ (Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, IV,3). Dies gilt insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten, da bei den heutigen Grundstückspreisen viele Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke recht klein sind und an ebenso kleine Nachbargrundstücke angrenzen. Daher gilt im Grundsatz: wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen, auch an der Gartengrenze. Folgerichtig sind die Nachbarrechtsbestimmungen fast ausschließlich vom Leitgedanken der Verständigung geprägt. Zur Anwendung dieser Bestimmungen kommt es jedoch nur dann, wenn sich die Nachbarn nicht ohnehin einvernehmlich über die Verhältnisse an der Grundstücksgrenze einigen. In jedem Fall ist es aber sinnvoll, dass die Grundstückseigentümer wissen, wie sie nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege ihres Gartens auf ihren Nachbarn Rücksicht nehmen müssen und welche Rücksichten sie von ihren Nachbarn verlangen können.

Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze sind sowohl bundesgesetzliche wie auch landesgesetzliche Regelungen:

Informationen zum nachbarschaftlichen Bundesrecht >>>HIER<<< klicken

Informationen zum Nachbargesetz NRW >>>HIER<<< klicken

Beispiels-Fälle aus der Rechtsprechung >>>HIER<<< klicken

Informationen zum Rechtsschutz (Schlichtung & Klage) >>>HIER<<< klicken