Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09.11.2021 zum Aktenzeichen 4 C 1.20 entschieden, dass das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden darf, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 70/2021 vom 09.11.2021 […]