Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.06.2020 zum Aktenzeichen 1 BvR 1866/15, 1 BvR 1869/15 und 1 BvR 1868/15 drei Verfassungsbeschwerden in sogenannten Altanschließerfällen in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Entscheidung angenommen, in denen es um Schmutzwasseranschlussbeiträge für nach der Wiedervereinigung getätigte Investitionsmaßnahmen einer bereits vor der Wiedervereinigung errichteten Abwasserentsorgungseinrichtung ging („Nachwendeinvestitionen“). Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 72/2020 […]