Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 24.07.2020 zum Aktenzeichen 14 L 419/20 entschieden, dass der Rhein-Erft-Kreis die Entscheidung über den Antrag eines Unternehmens auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids nicht für ein Jahr zurückstellen darf. Aus der Pressemitteilung des VG Köln vom 27.07.2020 ergibt sich: Die Antragstellerin, ein Unternehmen, beabsichtigt auf einer Fläche von mehr […]