Das Finanzgericht Neustadt hat mit Urteil vom 07.05.2020 zum Aktenzeichen 3 K 2036/19 entschieden, dass Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind. Aus der Pressemitteilung des FG Neustadt vom 22.07.2020 ergibt sich: Im Oktober 2015 beauftragten die Kläger (= Eheleute) ein Massivbau-Unternehmen […]